Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb ab 6. Juni 2020
Neue Rahmenbedingungen
Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainings- und Wettkampf- bzw. Spielbetrieb in allen Sportarten unter
Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen
wie im Fussball ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings und Spiele
so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden, mit Führung einer
entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder
wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen.
Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainings- und im Spielbetrieb zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training und an Spiele
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen und
nicht als Zuschauer anwesend sein. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären
mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim
Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training oder Spiel, bei der Rückreise – in all diesen und
ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle
Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Training und im Spiel
ist der Körperkontakt wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur
Verfügung stehen.
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem
Training resp. Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Beschränkung der Anzahl anwesender Personen
Es dürfen maximal 300 Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.) auf der
Sportanlage anwesend sein. Für jeden Zuschauer sind mindestens 4 m2 zugängliche Fläche
vorzusehen. Der Personenfluss (z.B. beim Betreten und Verlassen der Zuschauerbereiche) ist so zu
lenken, dass die Distanz von zwei Metern zwischen den Besuchenden eingehalten werden kann.
5. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14
Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für
sämtliche Trainingseinheiten und Spiele Präsenzlisten aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer,
Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.). Der Verein bezeichnet für jedes Training und für jedes Spiel
eine Person, die für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich ist und die dafür
sorgt, dass diese Liste dem/der Corona-Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form zur Verfügung
steht (vgl. Punkt 6). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein
freigestellt.